News 2011 Kieferorthopädie Köln
Privatpatienten dürfen Behandlungsmethode frei auswählen
Bundesgerichtshof fällt kundenfreundliches Urteil.
Sofern die
Therapie anerkannt ist, muss sie von den privaten Krankenversicherern bezahlt
werden. Dieses patientenfreundliche Urteil fällte jetzt der Bundesgerichtshof
(AZ:IV ZR 278/01). Die bisher üblichen Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch die Versicherungen
führten immer wieder zu teilweise erheblichen Kürzungen der Arzt- oder
Krankenhausrechnungen.
Nach Ansicht des BGH haben Privatpatienten nach den üblichen
Versicherungsbedingungen Anspruch auf die medizinisch bestmögliche
Behandlung, sofern Leistungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Der BGH vertritt die Ansicht, dass Versicherungsklauseln auch für Laien
verständlich sein müssen. Nach Auffassung des Gerichts können Patienten aus
der Formulierung „soweit medizinisch notwendig“ keine Verpflichtung ableiten,
dass er nur die günstigste Behandlungsmethode wählen darf.