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News 2011 Kieferorthopädie Köln

Privatpatienten dürfen Behandlungsmethode frei auswählen

Bundesgerichtshof fällt kundenfreundliches Urteil.
Sofern die Therapie anerkannt ist, muss sie von den privaten Krankenversicherern bezahlt werden. Dieses patientenfreundliche Urteil fällte jetzt der Bundesgerichtshof (AZ:IV ZR 278/01). Die bisher üblichen Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch die Versicherungen führten immer wieder zu teilweise erheblichen Kürzungen der Arzt- oder Krankenhausrechnungen. Nach Ansicht des BGH haben Privatpatienten nach den üblichen Versicherungsbedingungen Anspruch auf die medizinisch bestmögliche Behandlung, sofern Leistungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Der BGH vertritt die Ansicht, dass Versicherungsklauseln auch für Laien verständlich sein müssen. Nach Auffassung des Gerichts können Patienten aus der Formulierung „soweit medizinisch notwendig“ keine Verpflichtung ableiten, dass er nur die günstigste Behandlungsmethode wählen darf.

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